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   BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66   

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https://dejure.org/1968,4552
BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66 (https://dejure.org/1968,4552)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1968 - I ZR 93/66 (https://dejure.org/1968,4552)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1968 - I ZR 93/66 (https://dejure.org/1968,4552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Merkmals "Verwechslungsgefahr" bei Warenzeichen von Reinigungsprodukten - Grad der potenziellen Verwechslungsgefahr bei Warenzeichen, bei denen die Bezeichnung der Ware mit ihrer Zweckbestimmung korrespondiert - Rückgriff auf sonstige Merkmale von Worten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66
    Das Berufungsgericht ist bei Prüfung der Frage, ob durch eine Benutzung der genannten Drittzeichen eine Schwächung der Kennzeichnungskraft des Klagezeichens eingetreten sein könnte, von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen (vgl. BGHZ 46, 152, 156 ff [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] - Vitapur).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66
    Mit diesen einzelnen Bestandteilen der beiden Bezeichnungen hat das Berufungsgericht sich mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte nur befaßt, um deren Gesamteindruck festzustellen (BGH GRUR 1963, 423 f - coffeinfrei).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66
    Der Auffassung der Revision, eine Verwechslungsgefahr komme umso weniger in Betracht, als die Beklagte den Bestandteil "m." nur in Verbindung mit ihrem bekannten Firmenbestandteil "C." benutze, ist entgegenzuhalten, daß bei Warenbezeichnungen, die - wie hier "N." und "m." - als Phantasiebezeichnungen aufgefaßt werden und normale Kennzeichnungskraft besitzen (vgl. für das Klagezeichen nachstehend zu Ziff. III 2), die Verwechslungsgefahr regelmäßig auch dann zu bejahen sein wird, wenn das der angegriffenen Bezeichnung hinzugefügte Zeichen Verkehrsgeltung für den Verletzer besitzt (BGH GRUR 1968, 367, 370 - Corrida).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66
    Da, wie ausgeführt, sowohl "M." als auch "m." Phantasiezeichen sind, beruft die Revision sich zu Unrecht darauf, daß bei Zeichen mit einem an die Zweckbestimmung der Ware angelehnten und daher naheliegenden Sinngehalt - hier M. - wegen deren schwachen Kennzeichnungskraft nach dem S.-Urteil (BGH GRUR 1963, 622, 624 zu Ziff. III 1 c) schon geringere Abweichungen genügten, um die Gefahr von Verwechslungen auszuschließen.
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66
    Bach der "W."-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1958, 604) sei, wenn von einem zusammengesetzten Wortzeichen nur ein Zeichenbestandteil in verwechslungsfähiger Weise benutzt werde, bei Prüfung der Verwechslungsgefahr gegenüber dem vollständigen Zeichen die naheliegende Verkehrsübung zu berücksichtigen, sich zur kurzen Bezeichnung eines der verschiedenen Erzeugnisse des Zeicheninhabers dieses - seiner Natur nach unterscheidungskräftigen - Zeichenbestandteils zu bedienen.
  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1968 - I ZR 93/66
    Es ist jedoch anerkannt, daß dieser Grundsatz - soweit es sich um Firmenbezeichnungen handelt - auch im umgekehrten Fall der Herbeiführung einer Verwechslungsgefahr durch eine abgekürzte Form der angegriffenen Bezeichnung gilt (BGH GRUR 1960, 296, 297 zu Ziff. 3 d - Reiherstieg).
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